Alle Spiele sind gemäß dem UEFA-Frauen-Spielkalender (vgl. Anhang C) auszutragen. Die Daten sind endgültig und für alle beteiligten Parteien verbindlich. Für diesen Wettbewerb gelten folgende Grundsätze:
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Die Spiele werden dienstags und mittwochs bzw. mittwochs und donnerstags ausgetragen, mit Ausnahme der Spiele der ersten und zweiten Qualifikationsrunde, die nur mittwochs ausgetragen werden, und des Endspiels, dessen Hin- und Rückspiel am Wochenende ausgetragen werden. Die UEFA-Administration kann Ausnahmen bewilligen.
Die Ausrichtervereine bestimmen die genauen Spieldaten in Übereinstimmung mit Absatz 19.01 in Absprache mit ihrem jeweiligen Verband; die Daten müssen der UEFA-Administration innerhalb der festgesetzten Frist bestätigt werden. Die UEFA-Administration kann Termine in Übereinstimmung mit den durch die UEFA-Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen ändern oder bestätigen.