Artikel 21 Bekanntgabe der Stadien und Anstoßzeiten - Frauen-Europa-Pokal

Reglement des UEFA Women's Europa Cup

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen-Europa-Pokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 March 2026
21.01

Die Stadien werden von den Ausrichtervereinen festgelegt und müssen vom jeweiligen Verband bis zur von der UEFA-Administration gesetzten Frist vor dem Beginn des Wettbewerbs in das UEFA-Online-System eingegeben werden.

21.02

Es ist entweder das Stadion des Ausrichtervereins oder ein anderes Stadion in derselben oder einer anderen Stadt im betreffenden Verbandsgebiet. Ausnahmsweise kann die UEFA-Administration ein Stadion auf dem Gebiet eines anderen UEFA-Mitgliedsverbands akzeptieren, falls auf dem eigenen Gebiet kein geeignetes Stadion verfügbar ist. Grundsätzlich werden Stadien nur zugelassen, wenn internationale Direktflüge und/oder Charterflüge im Land des betreffenden Vereins in zumutbarer Entfernung von der Austragungsstadt landen können. Alle Stadien müssen von der UEFA-Administration genehmigt werden.

21.03

Die Anstoßzeiten werden vom Ausrichterverein nach Rücksprache mit dem Gastverein festgelegt und müssen innerhalb der von der UEFA-Administration festgelegten Frist über das entsprechende Online-System bekanntgegeben werden. Die UEFA-Administration kann Anstoßzeiten in Übereinstimmung mit den durch die UEFA-Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen ändern.