Die UEFA-Mitgliedsverbände (nachfolgend „Verbände“) dürfen gemäß ihrem jeweiligen Rang in der Anhang D, die in Übereinstimmung mit der Koeffizientenrangliste erstellt wird, Vereine ihrer höchsten nationalen Spielklasse zum Wettbewerb anmelden. Diese Rangliste bestimmt die Position der Verbände in der Eintrittsliste (vgl. Anhang A), die wiederum bestimmt, ob ein Verband einen Verein zum Wettbewerb anmelden darf. Pro Verein darf nur eine Mannschaft angemeldet werden.
Die Verbände sind wie folgt vertreten (vgl. Anhang A):
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die Vereine aus den Verbänden auf den Plätzen 18 bis 24 der Eintrittsliste (vgl. Anhang A), welche die höchste nationale Frauen-Meisterschaft als Vizemeister abschließen;
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die Vereine aus den Verbänden auf den Plätzen 8 bis 13 der Eintrittsliste (vgl. Anhang A), welche die höchste nationale Frauen-Meisterschaft als Drittplatzierte abschließen;
Bestimmte Vereine, die in der Qualifikationsphase der UEFA Women’s Champions League ausscheiden, treten wie folgt in den UEFA Women’s Europa Cup ein:
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Ausscheiden UEFA Women‘s Champions League (UWCL) (Meister- oder Ligaweg) |
Eintritt UEFA Women‘s Europa Cup (UWEC) |
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Zweite Qualifikationsrunde – drittplatzierte Mannschaft |
Erste Qualifikationsrunde |
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Zweite Qualifikationsrunde – zweitplatzierte Mannschaft |
Zweite Qualifikationsrunde |
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Dritte Qualifikationsrunde – |
Zweite Qualifikationsrunde |
Der Titelhalter des UEFA Women‘s Europa Cup tritt in der dritten Qualifikationsrunde in den Meisterweg der UEFA Women’s Champions League ein. Qualifiziert sich der Titelhalter des UEFA Women‘s Europa Cup oder der Titelhalter der UEFA Women’s Champions League über seine nationale Meisterschaft für den UEFA Women‘s Europa Cup, wird der Platz, der dem Verband des Titelhalters im UEFA Women‘s Europa Cup zusteht, annulliert und die Qualifikationsrunden werden wie folgt angepasst:
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Der Verein (bzw. die Vereine, falls sich beide Titelhalter qualifizieren) mit dem höchsten individuellen Koeffizienten aller Vereine in der ersten Qualifikationsrunde tritt bzw. treten in die zweite Qualifikationsrunde ein.
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Die Zahl der Vereine, die sich über die erste Qualifikationsrunde für die zweite Qualifikationsrunde qualifizieren, wird um einen Verein reduziert (bzw. um zwei, falls sich beide Titelhalter qualifizieren).
Im Falle weiterer frei werdender Plätze im UEFA Women’s Europa Cup erhält der am besten klassierte Verein des in der Eintrittsliste am besten klassierten Verbands Vorrang. Die Qualifikationsrunden werden angepasst, indem Vereine in die zweite Qualifikationsrunde aufsteigen und die Zahl der Vereine, die sich über die erste Qualifikationsrunde für die zweite Qualifikationsrunde qualifizieren, um die Zahl der aufgestiegenen Vereine reduziert wird. Dabei wird stets sichergestellt, dass schlussendlich 32 Vereine die zweite Qualifikationsrunde bestreiten.
Zu Beginn der Saison bestätigt die UEFA per Rundschreiben die endgültige angepasste und neu gewichtete Eintrittsliste auf Grundlage der Ergebnisse in den UEFA-Frauen-Klubwettbewerben und nationalen Frauen-Meisterschaften und berücksichtigt dabei in Übereinstimmung mit den oben genannten Regeln und Grundsätzen auch alle Szenarien, die im vorliegenden Reglement nicht erfasst sind.