Artikel 30 Spielfeld - Frauen-Europa-Pokal

Reglement des UEFA Women's Europa Cup

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen-Europa-Pokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 March 2026
30.01

Der Ausrichterverein muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den bestmöglichen Zustand des Spielfeldes sicherzustellen. Wenn die klimatischen Verhältnisse dies erfordern, müssen Einrichtungen wie Rasenheizung und Spielfeldabdeckung vorhanden sein, damit das Spielfeld ganzjährig bespielbar ist.

30.02

Jeder vollständige oder teilweise Austausch des Spielfelds vor einem Spiel muss der UEFA vorab mitgeteilt werden. Die UEFA behält sich das Recht vor, das Spielfeld zu inspizieren.

30.03

Für Naturrasenplätze muss der Ausrichterverein die Rasen-Richtlinien beachten. Die Rasenhöhe darf höchstens 30 mm betragen, und die gesamte Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein. Die Rasenhöhe sollte für die Trainingseinheiten und das Spiel die gleiche sein. Falls sie dies für nötig erachtet, kann die Schiedsrichterin oder die UEFA-Spieldelegierte vom Ausrichterverein verlangen, die Rasenhöhe für das Spiel und die Trainingseinheiten zu kürzen.

30.04

Der Zeitplan für die Bewässerung des Spielfelds ist vom Ausrichterverein bei der Organisationssitzung bekanntzugeben. Das Spielfeld ist gleichmäßig und nicht nur in bestimmten Bereichen zu bewässern. Grundsätzlich muss die Bewässerung 60 Minuten vor dem Anstoß beendet sein. Auf Entscheidung des Ausrichtervereins kann das Spielfeld jedoch auch nach diesem Zeitpunkt bewässert werden, und zwar:

  1. zwischen der 10. und der 5. Minute vor dem Anstoß; und/oder

  2. während der Halbzeitpause für höchstens fünf Minuten.

Die Schiedsrichterin kann Änderungen am Bewässerungsplan verlangen.

30.05

Alle Spielfeldmarkierungen und Tore müssen den IFAB-Spielregeln und dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement entsprechen. Im Netz und dessen unmittelbarer Umgebung dürfen keine zusätzlichen strukturellen Elemente oder physischen Stützen verwendet werden, abgesehen von den Stangen, mit denen das Netz am Boden fixiert wird, und den Pfosten hinter und neben dem Tor, mit denen das Netz gespannt wird. Tragbare Tore dürfen nicht verwendet werden.

30.06

Der Ausrichterverein hat sicherzustellen, dass der Bereich unmittelbar neben dem Spielfeld in Übereinstimmung mit dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement sicher für Spielerinnen, Mannschaftsoffizielle und Schiedsrichterinnen ist.