Spiele können auf Kunstrasen ausgetragen werden, unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen aus dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement eingehalten werden und dass der Kunstrasen als FIFA Quality zertifiziert ist. Der Ausrichterverein muss bis 1. Juni 2026 eine Kopie des Kunstrasen-Zertifikats einreichen, das für die gesamte Wettbewerbssaison gültig ist.
Der Ausrichterverein übernimmt die volle Verantwortung für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen und muss, falls erforderlich, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Eigentümer des Kunstrasens treffen, insbesondere jener betreffend:
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Unterhaltsarbeiten und fortlaufende Verbesserungsmaßnahmen; und
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Maßnahmen bezüglich Sicherheit und Umwelt wie im FIFA Quality Programme for Football Turf – Test Manual I: Test Methods und im FIFA Quality Programme for Football Turf – Test Manual II: Test Requirements festgelegt.
Der Ausrichterverein muss vom Eigentümer, Hersteller und Installateur des Kunstrasens ausreichende Garantien das Material und die Installation betreffend erhalten.
Die UEFA kann für Schäden Dritter, die sich aus der Verwendung des Kunstrasens ergeben, nicht haftbar gemacht werden.