Artikel 36 Farben - Frauen-Europa-Pokal

Reglement des UEFA Women's Europa Cup

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen-Europa-Pokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 March 2026
36.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs müssen die Mannschaften der UEFA-Administration die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung über das einschlägige Online-Tool unterbreiten. Die Heimmannschaft hat Vorrang bei der Wahl der für ihre Heimspiele getragenen, online erfassten offiziellen Spielkleidung. Die vorgeschlagenen Farben werden vor Ort vom Schiedsrichterteam genehmigt.

36.02

Bemerkt die Schiedsrichterin vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet sie nach Absprache mit der UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration endgültig. Grundsätzlich wird in solchen Fällen der Ausrichterverein gebeten, eine andere Farbe zu wählen.