Artikel 39 Eintrittskarten mit Hospitality - Frauen-Europa-Pokal

Reglement des UEFA Women's Europa Cup

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen-Europa-Pokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 March 2026
39.01

Den offiziellen Vertretern der UEFA sowie mindestens zehn Vertretern des Gastvereins und seines Verbands sind Sitzplätze im VIP-Bereich (einschließlich dazugehöriger Hospitality) kostenlos zur Verfügung zu stellen, und zwar im üblicherweise vom Präsidenten bzw. Geschäftsführer des Ausrichtervereins gemäß Artikel 25 UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement genutzten Bereich).

39.02

Die Vereine haben zu gewährleisten, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf und die Medienakkreditierung für diese Spiele mindestens folgende Anforderungen enthalten:

  1. jede Person, die das Spiel besucht, anerkennt, dass von ihr Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die in Form von Standbildern oder mittels Audio- bzw. Videoausstrahlung im Zusammenhang mit dem Spiel kostenlos verwertet werden können.

  2. niemand, der das Spiel besucht, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA Ton- oder Bildaufnahmen, Daten, Statistiken und/oder Beschreibungen des Spiels für andere als private Zwecke erheben, aufzeichnen, übertragen oder verwerten. Auf Verlangen der UEFA muss der Verein sein Möglichstes tun und die nötige Unterstützung leisten, damit diese Bestimmung durchgesetzt werden kann