Artikel 49 Ersetzung und Auswechslungen von Spielerinnen - Frauen-Europa-Pokal

Reglement des UEFA Women's Europa Cup

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen-Europa-Pokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 March 2026

49.01

Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:

  1. Ist eine der Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf sie durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Die entsprechende Ersatzspielerin darf dann durch eine registrierte, ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführte Spielerin ersetzt werden, sodass sich die Anzahl der noch verfügbaren Ersatzspielerinnen nicht reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spielerinnen ausgewechselt werden.

  2. Sind Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Ersatzspielerinnen aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie durch registrierte, ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführte Spielerinnen ersetzt werden.

  3. Ist keine der auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüterinnen körperlich in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie durch registrierte Torhüterinnen ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.

Der betreffende Verein muss der UEFA-Administration eine entsprechende ärztliche Bescheinigung unterbreiten. Wird, nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, für eine Spielerin, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt ist, eine Änderung vorgenommen, ohne eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen, gilt dies als Auswechslung und die Anzahl Auswechslungen für die jeweilige Mannschaft wird entsprechend reduziert. Die ersetzte Spielerin darf am Spiel nicht wieder teilnehmen.

49.02

Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. Zusätzlich darf ausschließlich in der Verlängerung von K.-o.-Spielen eine sechste auf dem Spielblatt aufgeführte Ersatzspielerin eingesetzt werden. Ersetzte Spielerinnen dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf maximal drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels, in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung.

49.03

Spielerinnen, die gemäß Artikel 48 auf dem Spielblatt aufgeführt sind oder gemäß Artikel 49 ersetzt wurden, können gemäß Anhang B des UEFA-Dopingreglements nach dem Spiel für eine Dopingkontrolle ausgewählt werden und müssen bis 30 Minuten nach Spielende im Stadion verfügbar bleiben. Ist eine Dopingkontrolleurin beim Spiel anwesend und eine auf dem Spielblatt aufgeführte Spielerin verletzt sich bzw. wird krank und muss im Krankenhaus behandelt werden, beurteilt die Dopingkontrolleurin die Schwere der Verletzung bzw. Krankheit und entscheidet, ob die Spielerin das Stadion verlassen kann, um sich unmittelbar im Krankenhaus behandeln zu lassen, oder ob sie sich zuerst einer Dopingkontrolle unterziehen muss.