Artikel 51 Schiedsrichterteam und Schiedsrichter-Begleitperson - Frauen-Europa-Pokal

Reglement des UEFA Women's Europa Cup

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen-Europa-Pokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 March 2026
51.01

Für die Schiedsrichterteams, die für den Wettbewerb ernannt werden, gilt das Pflichtenheft für Schiedsrichter, die bei UEFA-Spielen zum Einsatz kommen.

51.02

Das Schiedsrichterteam setzt sich zusammen aus der Schiedsrichterin, zwei Schiedsrichterassistentinnen, der vierten Offiziellen, zwei oder mehr VAR (falls ernannt) und einer Reserveschiedsrichterassistentin (falls ernannt).

51.03

In der Regel werden Schiedsrichterinnen ernannt.

51.04

Das Schiedsrichterteam wird von der Schiedsrichter-Begleitperson betreut, bei der es sich um einen offiziellen Vertreter des Verbands des Ausrichtervereins handeln muss.

51.05

Unmittelbar nach Spielende bestätigt die Schiedsrichterin den offiziellen Spielbericht.