VAR und TLT können gemäß IFAB-Spielregeln zur Unterstützung der Schiedsrichterin eingesetzt werden.
Die Schiedsrichterin darf neben dem offiziellen VAR-System keine anderen Quellen oder Systeme verwenden, um sich während eines Spiels Wiederholungen anzusehen.
Das VAR-System kann im Endspiel (Hin- und Rückspiel) eingesetzt werden. Die UEFA kann entscheiden, das VAR-System auch bei anderen Spielen einzusetzen. Die Entscheidung, ob das VAR-System in Teilen oder für das gesamte Spiel einzusetzen ist, liegt im alleinigen Ermessen der Schiedsrichterin und ist endgültig. Im Falle eines technischen Ausfalls des Systems werden Spiele ohne Einsatz des VAR-Systems durch- bzw. fortgeführt. Wird das VAR-System in Teilen oder für das gesamte Spiel nicht eingesetzt, unabhängig davon, ob es sich um eine Entscheidung der Schiedsrichterin, um einen technischen Ausfall oder eine fehlende Verfügbarkeit handelt, beeinträchtigt dies in keiner Weise die Gültigkeit der Entscheidungen der Schiedsrichterin, die in jedem Fall endgültig sind.
Im Falle eines technischen Ausfalls des Systems werden Spiele ohne Einsatz von TLT durch- bzw. fortgeführt. Wird TLT in Teilen oder für das gesamte Spiel nicht eingesetzt, unabhängig davon, ob es sich um eine Entscheidung der Schiedsrichterin, um einen technischen Ausfall oder eine fehlende Verfügbarkeit handelt, beeinträchtigt dies in keiner Weise die Gültigkeit der Entscheidungen der Schiedsrichterin, die in jedem Fall endgültig sind.