Grundsätzlich ist eine des Feldes verwiesene Spielerin bzw. ein des Feldes verwiesener Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel eines UEFA-Frauen-Klubwettbewerbs (d.h. UEFA Women‘s Champions League und/oder UEFA Women‘s Europa Cup) gesperrt. Bei schwerwiegenden Vergehen sind die UEFA-Disziplinarinstanzen befugt, die Strafe zu verschärfen, z.B. durch eine Ausweitung auf andere Wettbewerbe.
Bei wiederholten Verwarnungen:
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vor der Ligaphase der UEFA Women‘s Champions League oder dem Achtelfinale des UEFA Women‘s Europa Cup werden Spielerinnen bzw. Mannschaftsoffizielle nach drei Verwarnungen, die nicht zu einem Platzverweis geführt haben, für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt. Ausnahmsweise wird nach Abschluss von jeweils zwei Runden in einem UEFA-Frauen-Klubwettbewerb (d.h. UEFA Women‘s Champions League und/oder UEFA Women‘s Europa Cup), bei denen eine Spielerin auf der Liste eines Vereins registriert und spielberechtigt war, die Zahl der Verwarnungen einer Spielerin, die nicht zu einer Sperre infolge wiederholter Verwarnungen geführt haben, um eine Verwarnung reduziert;
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ab dem Achtelfinale werden Spielerinnen bzw. Mannschaftsoffizielle nach drei Verwarnungen, die nicht zu einem Platzverweis geführt haben, sowie nach jeder weiteren Verwarnung ungerader Zahl (fünfte, siebte usw.) für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.
Einzelne Verwarnungen und unverbüßte Sperren werden stets in die nächste Runde des entsprechenden Wettbewerbs (d.h. UEFA Women’s Champions League oder UEFA Women‘s Europa Cup), in der die betroffene Spielerin und/oder Mannschaftsoffizielle teilnahmeberechtigt ist bzw. im Fall unverbüßter Sperren teilnahmeberechtigt wäre, übernommen, mit Ausnahme der in Absatz 56.04 unten beschriebenen Fälle.
Ausnahmsweise verfallen alle Verwarnungen und unverbüßten Gelbsperren mit dem Ende der zweiten Qualifikationsrunde. Sie werden nicht ins Achtelfinale übernommen. Darüber hinaus verfallen alle Verwarnungen nach Abschluss der Halbfinalbegegnungen. Sie werden nicht ins Endspiel übernommen.
Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren aus der UEFA Women‘s Champions League bzw. dem UEFA Women’s Europa Cup verfallen mit dem Ende der Spielzeit.