Artikel 62 Medienaktivitäten am Vortag des Spiels - Frauen-Europa-Pokal

Reglement des UEFA Women's Europa Cup

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen-Europa-Pokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 March 2026
62.01

Beide Vereine müssen ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels den Medien mindestens während 15 Minuten zugänglich machen. Die beiden Trainingseinheiten sind von den beiden Vereinen so anzusetzen, dass die Medien an beiden teilnehmen können.

62.02

Jeder Verein muss am Vortag des Spiels eine Medienkonferenz abhalten. Bei jeder Medienkonferenz müssen der Cheftrainer der Mannschaft und mindestens eine Spielerin anwesend sein. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat der Verein die Möglichkeit, ihn für die Medienkonferenz vor dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen. Die beiden Medienkonferenzen sind von den beiden Vereinen so anzusetzen, dass die Medien an beiden teilnehmen können, sei es in Präsenz oder mithilfe einer Remote-Lösung.