Artikel 63 Medienaktivitäten am Spieltag - Frauen-Europa-Pokal

Reglement des UEFA Women's Europa Cup

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen-Europa-Pokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 March 2026
63.01

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Vereinen im Stadion geführt werden. Zeit und Ort werden vom jeweiligen Verein und den entsprechenden audiovisuellen Rechteinhabern im Voraus festgelegt.

  1. Beide Mannschaften müssen auf Anfrage ihren Cheftrainer oder eine auf dem Spielblatt aufgeführte Spielerin für ein Interview zur Verfügung stellen.

  2. Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielerinnen geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  3. Flash- bzw. Super-Flash-Interviews nach dem Spiel können an einer bezeichneten Stelle auf oder neben dem Spielfeld oder zwischen dem Spielfeld und den Umkleidekabinen geführt werden. Beide Mannschaften müssen auf Anfrage ihren Cheftrainer oder eine Schlüsselspielerin, d.h. eine Spielerin, die einen entscheidenden Einfluss auf das Spielergebnis hatte, für ein Interview zur Verfügung stellen.

63.02

Die Medienkonferenzen nach dem Spiel im Stadion müssen spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Der Ausrichterverein ist für die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur und der erforderlichen Dienstleistungen zuständig, einschließlich gegebenenfalls eines ausgebildeten Dolmetschers mit soliden Fußballkenntnissen. Beide Vereine müssen für ihre Medienkonferenz ihren Cheftrainer zur Verfügung stellen.

63.03

Nach dem Spiel ist für die Medien und die audiovisuellen Rechteinhaber eine Gemischte Zone, in der die Reporter Interviews durchführen können, zwischen den Umkleidekabinen und den Mannschaftsbussen zu bestimmen. Die Gemischte Zone darf nur Trainern, Spielerinnen, Medienvertretern und audiovisuellen Rechteinhabern zugänglich sein. Der Ausrichterverein hat sicherzustellen, dass die Mannschaften die Gemischte Zone sicher passieren können. Mehrere Spielerinnen der Startformation sowie eingesetzte Ersatzspielerinnen beider Mannschaften sind verpflichtet, die gesamte Gemischte Zone zu passieren, und die Vereine müssen alles dafür tun, sicherzustellen, dass jedes aktive Mitglied der Mannschaft dieser Verpflichtung mindestens einmal pro Saison nachkommt. Bei jedem Spiel muss in jedem Teil der Gemischten Zone mindestens eine Spielerin pro Mannschaft Interviews geben. Die Vereine haben sicherzustellen, dass ihre Spielerinnen die Gemischte Zone passieren und die entsprechenden Interviews geben.

63.04

Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat der Verein die Möglichkeit, ihn für alle obligatorischen Medienaktivitäten nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.