Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen ist die Filmcrew des Host Broadcasters, welche die Aufreihung der Mannschaften vor dem Spiel mit der tragbaren Kamera filmt, und bis zu zwei Kamera-Teams des Host Broadcasters, welche die Mannschaften nach dem Schlusspfiff filmen bzw. Kamera-Teams, die von beiden Mannschaften genehmigte Aktivitäten durchführen, darunter Moderationen und Interviews am Vortag des Spiels sowie vor und nach dem Spiel.
Als Medienvertreter dürfen nur eine beschränkte Anzahl von Fotografen, Kameraleuten und das für die Produktion erforderliche Personal der audiovisuellen Rechteinhaber, die allesamt über eine entsprechende Innenraumakkreditierung verfügen müssen, den Innenraum des Stadions zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauertribünen zu Arbeitszwecken betreten (vgl. Anhang F).
Den Medienvertretern ist es untersagt, den Tunnel zu betreten. Davon ausgenommen sind Kamerateams, die von beiden Mannschaften genehmigte Aktivitäten durchführen.
Den Medienvertretern ist es untersagt, die Umkleidekabinen der Mannschaften zu betreten. Es gelten folgende Ausnahmen:
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Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses der jeweiligen Mannschaft kann eine Filmcrew des Host Broadcasters die Umkleidekabinen der Mannschaften vor deren Ankunft betreten, um die Trikots und die Ausrüstung der Spielerinnen zu filmen. Jeder zusätzliche Zugang zu den Umkleidekabinen für Medienvertreter (z.B. für eine Siegesfeier) ist zwischen der jeweiligen Mannschaft und den entsprechenden audiovisuellen Rechteinhabern im Voraus abzusprechen.
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Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses des jeweiligen Vereins kann ein Kamera-Team des Host Broadcasters die Umkleidekabinen der Mannschaften auch betreten, um:
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eine kurze Vorstellung der Umkleidekabinen zu filmen; und/oder
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die Spielerinnen in den Umkleidekabinen zu filmen.
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Für je eine Filmcrew pro Mannschaft ist eine Position in der Haupttribüne vorzusehen, von der aus Filmaufnahmen für technische Zwecke gemacht werden können. Im Allgemeinen sollten die Filmcrews eine zentrale Position oder eine zwischen den Mannschaften und dem lokalen Medienverantwortlichen abgesprochene Position erhalten.
Akkreditierte Nicht-Rechteinhaber sollten Zugang zu den Medienkonferenzen und Trainingseinheiten am Vortag des Spiels sowie zu den Medienkonferenzen und zur Gemischten Zone nach dem Spiel erhalten. Nicht-Rechteinhaber dürfen in keinem anderen Bereich des Stadiongeländes filmen.
Der Ausrichterverein muss den Medien Zugang zu Einrichtungen bereitstellen, von denen diese Medien angemessen über das Spiel berichten können. Dazu gehören ein Medienkonferenzraum, eine Medientribüne, ein Medienarbeitsbereich und eine Gemischte Zone.