Artikel 8 Antidoping - Frauen-Europa-Pokal

Reglement des UEFA Women's Europa Cup

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen-Europa-Pokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 March 2026
8.01

Doping ist verboten und wird bestraft. Bei Verstößen gegen Antidoping-Vorschriften leitet die UEFA ein Disziplinarverfahren ein und verhängt angemessene Disziplinarmaßnahmen gemäß UEFA-Rechtspflegeordnung und UEFA-Dopingreglement. Dies kann die Anordnung provisorischer Maßnahmen beinhalten.

8.02

Die UEFA kann eine Spielerin jederzeit einer Dopingkontrolle unterziehen.