Anhang D - Spezifische Bestimmungen für den europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023 aufgrund von Covid-19 - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
  • Sollten sich mehrere Spielerinnen einer Mannschaft aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Behörde in Quarantäne oder Isolation begeben müssen, wird die Begegnung wie geplant und unabhängig anderslautender Bestimmungen des Wettbewerbsreglements (darunter die Frist für die Einreichung der Spielerliste) ausgetragen, solange 13 Spielerinnen zur Verfügung stehen (einschließlich mindestens einer Torhüterin), vorausgesetzt, dass alle Spielerinnen gemäß Artikel 36 des Wettbewerbsreglements für die entsprechende Nationalmannschaft spielberechtigt sind und in Übereinstimmung mit dem UEFA-Protokoll negativ getestet wurden. Für jede zusätzliche Spielerin, die nachgemeldet wird, um die Mindestzahl von 13 Spielerinnen zu erreichen, muss die gleiche Zahl von den in Quarantäne befindlichen Spielerinnen endgültig von der Liste der 23 Spielerinnen gestrichen werden.

  • Ist ein Nationalverband nicht in der Lage, eine Mannschaft mit der oben genannten Mindestzahl an Spielerinnen (d.h. 13, einschließlich mindestens einer Torhüterin) aufzustellen, wird das Spiel wenn möglich und vorbehaltlich der verfügbaren Optionen für die Neuansetzung von der UEFA-Administration innerhalb der nächsten 48 Stunden neu angesetzt; diese ist außerdem befugt, die verschobene Partie an einen alternativen Spielort zu verlegen.

  • Kann die Partie nicht neu angesetzt werden, trifft die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eine Entscheidung in dieser Angelegenheit. Gegen den Nationalverband, der dafür verantwortlich ist, dass das Spiel nicht ausgetragen werden kann, verhängt die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eine Forfait-Niederlage mit einem Ergebnis von 0:3.

  • Wird ein Mitglied des ernannten Schiedsrichterteams positiv auf Covid-19 getestet, kann die UEFA ausnahmsweise Ersatzschiedsrichterinnen ernennen, die aus demselben Land kommen wie einer der beteiligten Nationalverbände und/oder die nicht auf der FIFA-Liste stehen.