Artikel 16 Spieldaten und Paarungen - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
16.01

Sämtliche Qualifikationsspiele werden gemäß folgenden Perioden im internationalen Frauenspielkalender der FIFA 2020-23 ausgetragen:

  1. Gruppenphase

    • 13.-21. September 2021

    • 18.-26. Oktober 2021

    • 22.-30. November 2021

    • 4.-12. April 2022

    • 29. August - 6. September 2022

  2. Playoffs

    • 3.-11. Oktober 2022 (erste Runde: 6. Oktober; zweite Runde: 11. Oktober)

16.02

Jede Mannschaft hat Anspruch auf mindestens zwei Ruhetage zwischen den Spielen (d.h. nach einem Donnerstagsspiel kann frühestens wieder sonntags gespielt werden).

16.03

Sind sich alle betroffenen Verbände einig und werden die Grundsätze betreffend das Abstellen von Spielerinnen für Auswahlmannschaften der Verbände gemäß Anhang 1, Artikel 1 bis des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern eingehalten, können Gruppenspiele an einem beliebigen anderen Datum ausgetragen werden; davon ausgenommen sind die letzten Spiele einer Gruppe, die aus Gründen sportlicher Fairness am selben Tag stattfinden müssen.

16.04

Unmittelbar nach der Auslosung der Gruppenphase finden die Sitzungen zur Festlegung des Spielplans statt. Die Verbände müssen sich auf das genaue Datum jedes Spiels einigen. Verbände, die bei diesen Sitzungen nicht vertreten sind, müssen die von den anderen Verbänden ihrer Gruppe getroffenen Entscheidungen automatisch akzeptieren. Kommt keine Einigung zwischen den Verbänden einer Gruppe zustande, sind die Spiele gemäß einem von der UEFA-Administration festgelegten Standardspielplan auszutragen. Nachträgliche Datenänderungen setzen die Genehmigung der UEFA-Administration voraus. Der betreffende Ausrichterverband hat in diesem Fall auch die übrigen Verbände derselben Gruppe zu informieren.

16.05

Die beiden betroffenen Verbände müssen sich innerhalb von vier Arbeitstagen nach der entsprechenden Auslosung auf die Daten der Playoffs einigen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die UEFA-Administration endgültig.