Artikel 17 Spielorte und Anstoßzeiten - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
17.01

Die Spielorte des Qualifikationswettbewerbs müssen von den Ausrichterverbänden spätestens 60 Tage vor dem jeweiligen Spiel (bzw. spätestens vier Tage nach der Playoff-Auslosung) festgelegt und in das entsprechende UEFA-Online-System eingegeben werden.

17.02

Bei der Festsetzung des Spielortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise des Gastverbands berücksichtigen. Der Spielort für ein Qualifikationsspiel darf nicht weiter als zwei Busfahrtstunden vom nächsten internationalen Flughafen mit täglichen Flugverbindungen aus bzw. in andere europäische Städte entfernt sein, es sei denn, der Gastverband erklärt sich damit einverstanden.

17.03

Einwände eines Gastverbands gegen einen festgelegten Spielort sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Tagen nach dessen Bestätigung durch die UEFA mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft einen endgültigen Entscheid und bestätigt entweder den Spielort oder verlangt vom Ausrichterverband, einen neuen Spielort in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.

17.04

Die Anstoßzeiten sind durch die Ausrichterverbände festzulegen und spätestens 30 Tage vor dem Spiel (bzw. spätestens sieben Tage nach der Playoff-Auslosung) in das UEFA-Online-System einzugeben.

17.05

Aus Gründen sportlicher Fairness müssen die letzten Gruppenspiele am selben Tag stattfinden und die UEFA-Administration kann verlangen, dass sie zeitgleich ausgetragen werden.