Artikel 24 Kunstrasen - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
24.01

Spiele des Wettbewerbs können auf Kunstrasen ausgetragen werden, unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen aus dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement eingehalten werden und dass der Kunstrasen als FIFA Quality Pro zertifiziert ist.

24.02

Der Eigentümer des Kunstrasens und der Ausrichterverband übernehmen die volle Verantwortung für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen, insbesondere jener betreffend:

  1. Unterhaltsarbeiten und fortlaufende Verbesserungsmaßnahmen;

  2. Maßnahmen bezüglich Sicherheit und Umwelt wie im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Requirements und im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Test Methods festgelegt.

24.03

Der Eigentümer des Kunstrasens und der Ausrichterverband müssen vom Hersteller und vom Installateur des Kunstrasens ausreichende Garantien betreffend das Material und die Installation erhalten.

24.04

Die UEFA kann für Schäden Dritter, die sich aus der Verwendung des Kunstrasens ergeben, nicht haftbar gemacht werden.

24.05

Bei der Meldung des Spielorts an die UEFA-Administration hat der Ausrichterverband eine Kopie des betreffenden Kunstrasen-Zertifikats einzureichen, das bis zum Tag des fraglichen Spiels gültig ist.