Artikel 29 Spielmaterial - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
29.01

Die Bälle müssen den IFAB-Spielregeln sowie dem UEFA-Ausrüstungsreglement entsprechen.

29.02

Im Qualifikationswettbewerb stellt der Ausrichterverband die Bälle von guter Qualität für die Spiele und Trainingseinheiten zur Verfügung. Die für die Trainingseinheiten zur Verfügung gestellten Bälle müssen von der gleichen Art und Qualität sein wie diejenigen für die Spiele.

29.03

Die Verwendung von (wenn möglich elektronischen) Auswechseltafeln mit beidseitiger Anzeige ist obligatorisch. Der Ausrichterverband hat dafür zu sorgen, dass bei jedem Spiel mindestens zwei Auswechseltafeln zur Verfügung stehen.

29.04

Torlinientechnologie (TLT) kann je nach UEFA-Entscheid in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und dem FIFA Quality Programme for Goal-Line Technology Testing Manual oder gemäß Absatz 29.05 eingesetzt werden, um die Schiedsrichterin durch die Überprüfung von Torentscheidungen zu unterstützen. Diese Entscheide sind alleine der Schiedsrichterin überlassen und endgültig.

29.05

Verfügt der Ausrichterverband eines Spiels des Qualifikationswettbewerbs in seinem Stadion über ein zertifiziertes TLT-System und möchte dieses für das Spiel verwenden, muss er das Einverständnis der Gastmannschaft und die Genehmigung der UEFA über das offizielle, von der UEFA mitgeteilte TLT-Genehmigungsverfahren einholen. Der Ausrichterverband schließt mit dem genehmigten TLT-Dienstleister direkt einen Vertrag ab und übernimmt alle anfallenden Kosten. Der gesamte Genehmigungs- und Vertragsprozess muss spätestens 30 Tage vor dem angesetzten Spieldatum erfolgen.

29.06

Ein Ausfall des TLT-Systems darf den Schiedsrichterentscheid in keiner Weise beeinträchtigen. Falls erforderlich, zum Beispiel im Falle eines Ausfalls des Systems, werden Spiele ohne Einsatz der TLT durch- bzw. fortgeführt.