Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, dürfen beide Mannschaften am Tag vor dem Spiel maximal eine Stunde auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Könnte aufgrund dieser Trainingseinheiten das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, ist in jedem Fall ein anderes Trainingsgelände zur Verfügung zu stellen. Möchten beide Mannschaften zur gleichen Zeit trainieren, hat die Gastmannschaft Vorrang.
Zusätzlich darf die Gastmannschaft Trainingseinheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem mit dem Ausrichterverband vereinbarten Trainingsort durchführen, nicht jedoch im Stadion, in dem das Spiel stattfinden wird.
Das Schiedsrichterteam darf am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird.