Jeder Verband muss der UEFA-Administration eine Liste mit 23 Spielerinnen (vollständiger Name, Verein und Geburtsdatum) sowie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Trainerqualifikation des Cheftrainers und des Trainerassistenten einreichen. Drei der aufgeführten 23 Spielerinnen müssen Torhüterinnen sein. Diese Liste ist bis 24.00 Uhr (MEZ) am Vortag des jeweiligen Spiels online auszufüllen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist der UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung am Vortag des Spiels vorzulegen.
Alle offiziellen Spielerlisten werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.
Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.