Artikel 39 Ernennung und Ersetzung von Schiedsrichterinnen - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
39.01

Die Schiedsrichterkommission ernennt für jedes Spiel eine Schiedsrichterin. Es können nur Schiedsrichterinnen ernannt werden, die auf der offiziellen FIFA-Schiedsrichterliste aufgeführt sind. Die übrigen Mitglieder des Schiedsrichterteams werden grundsätzlich in Übereinstimmung mit den von der Schiedsrichterkommission festgelegten Kriterien vom Verband der Schiedsrichterin vorgeschlagen. Der Ausrichterverband kann mit der Ernennung von Schiedsrichterinnen beauftragt werden.

39.02

Die Schiedsrichterkommission legt für jede Wettbewerbsphase Kriterien hinsichtlich der Ernennung von Video-Schiedsrichterassistentinnen fest.

39.03

Die UEFA trifft die nötigen Vorkehrungen, damit das Schiedsrichterteam am Tag vor dem Spiel am Spielort eintrifft. Wenn ein Mitglied des Schiedsrichterteams am Vorabend des Spiels noch nicht am Spielort eingetroffen ist, müssen die UEFA-Administration und die Mannschaften umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Schiedsrichterkommission fällt die entsprechenden Entscheide, die endgültig sind.

39.04

Wenn eine Schiedsrichterin, Schiedsrichterassistentin oder Video-Schiedsrichterassistentin vor oder während eines Spiels nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben, tritt in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln ein anderes Mitglied des Schiedsrichterteams wie folgt an ihre Stelle:

  1. Die Schiedsrichterin wird durch die vierte Offizielle oder die Video-Schiedsrichterassistentin, sofern eine solche ernannt wurde und vor Ort zur Verfügung steht, oder durch eine Schiedsrichterassistentin ersetzt.

  2. Eine Schiedsrichterassistentin wird durch die vierte Offizielle oder die Ersatzschiedsrichterassistentin ersetzt, falls eine solche ernannt wurde.

  3. Eine Video-Schiedsrichterassistentin wird durch die Assistentin der Video-Schiedsrichterassistentin (sofern diese als Video-Schiedsrichterassistentin zertifiziert ist) oder durch die Schiedsrichterin ersetzt, falls diese nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben, aber in der Lage und zertifiziert ist, als Video-Schiedsrichterassistentin eingesetzt zu werden.

Falls erforderlich findet das Spiel ohne Video-Schiedsrichterassistentinnen und/oder ohne vierte Offizielle statt.