Artikel 45 Genehmigung der Spielkleidung - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
45.01

Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.

45.02

Die teilnehmenden Verbände müssen eine Spielkleidung verwenden, die vorab von der UEFA-Administration genehmigt wurde. Ein Muster jeglicher neuer Spielkleidung ist der UEFA-Administration spätestens zwei Wochen vor der geplanten Verwendung zur Genehmigung vorzulegen.