Artikel 54 Medienaktivitäten am Spieltag - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
54.01

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Mannschaften im Stadion geführt werden:

  1. Vorbehaltlich deren Zustimmung sind Interviews mit Trainern und Spielerinnen vor dem Spiel erlaubt.

  2. Mit einer der auf dem Spielblatt aufgeführten Mannschaftsoffiziellen darf mit deren Zustimmung ein Halbzeit-Interview geführt werden.

  3. Super-Flash- und Flash-Interviews nach dem Spiel finden unmittelbar nach dem Schlusspfiff in dafür vorgesehenen Bereichen zwischen dem Spielfeld und den Umkleidekabinen statt. Beide Mannschaften sind verpflichtet, auf Anfrage ihren Cheftrainer und mindestens zwei Schlüsselspielerinnen zur Verfügung zu stellen.

54.02

Jede Mannschaft muss ihren Cheftrainer für eine Medienkonferenz nach dem Spiel im Stadion zur Verfügung stellen. Die erste Medienkonferenz muss spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen.

54.03

Nach dem Spiel muss zwischen den Umkleidekabinen und dem Mannschaftstransportbereich, eine Gemischte Zone eingerichtet werden. Dieser Bereich bietet den Medienvertretern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews und darf nur Trainern, Spielerinnen und Medienvertretern zugänglich sein. Die Zone sollte mindestens zehn Medienvertretern Platz bieten und Abschrankungen zwischen den Spielerinnen und den Medienvertretern aufweisen.