Artikel 6 Verantwortung der Verbände - Qualifikation zur Frauen-WM

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2023

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
FWWC
Edition
2021-23
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 July 2021
6.01

Die Verbände tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Spielerinnen, Offiziellen, Mitglieder, Anhänger und aller Personen, die in ihrem Auftrag bei einem Spiel eine Funktion ausüben.

6.02

Spiele müssen in Stadien auf dem Gebiet des Ausrichterverbands ausgetragen werden. In Ausnahmefällen kann auf Entscheidung der zuständigen UEFA-Gremien, beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder infolge einer Disziplinarmaßnahme, auf ein Stadion eines anderen UEFA-Mitgliedsverbands ausgewichen werden.

6.03

Der Ausrichterverband ist für die Sicherheit vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Der Ausrichterverband kann für Zwischenfälle jeglicher Art zur Verantwortung gezogen und bestraft werden.

6.04

Die Mindestanforderungen betreffend die medizinischen Einrichtungen, die medizinische Ausrüstung und das Personal, die vom Ausrichterverband zur Verfügung gestellt werden müssen, sind im Medizinischen Reglement der UEFA aufgeführt. Für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit sämtlicher in oben genanntem Reglement aufgeführter Einrichtungen und Ausrüstung ist der Ausrichterverband allein verantwortlich.