Die Ausrichterverbände müssen die Anstoßzeiten aller Spiele innerhalb der von der UEFA-Administration festgesetzten und den Verbänden mitgeteilten Frist zur Genehmigung online eingeben.
Bei der Festsetzung des Spielortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaften berücksichtigen. Grundsätzlich dürfen Spielorte bei Miniturnieren nicht weiter als zwei Bus-Fahrtstunden vom nächsten internationalen Flughafen entfernt sein. Die Spielhalle darf sich nicht weiter als eine Bus-Fahrtstunde von den Hotels entfernt befinden, es sei denn, die Gastmannschaften erklären sich damit einverstanden.
Ist die UEFA-Administration zu einem beliebigen Zeitpunkt der Saison der Ansicht, dass ein Spielort aus irgendeinem Grund für die Durchführung eines Spiels ungeeignet ist, kann sie mit dem Ausrichterverband Rücksprache halten und diesen bitten, eine Ausweichhalle vorzuschlagen, die den Anforderungen der UEFA genügt. Kann der Verband innerhalb der durch die UEFA-Administration gesetzten Frist keine geeignete Ausweichhalle vorschlagen, kann die UEFA eine neutrale Ausweichhalle bestimmen und die für die Durchführung des Spiels notwendigen Vorkehrungen in Absprache mit dem zuständigen Verband und den lokalen Behörden treffen. In beiden Fällen gehen die Kosten für die Durchführung des Spiels zu Lasten des ursprünglich als Ausrichter bestimmten Verbands. Die UEFA-Administration entscheidet endgültig und zu gegebener Zeit über Ausweichhallen.
Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Verbände vor 11.00 Uhr und nach 22.00 Uhr (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.
In Hallen ohne eigenen Aufwärmbereich muss der Ausrichter bei zwei aufeinanderfolgenden Spielen mindestens 2 Stunden 15 Minuten zwischen den beiden Anstoßzeiten vorsehen.