Artikel 2 Definitionen - Frauen-Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Frauen-Weltmeisterschaft 2025

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
WFEURO
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
4 December 2023
2.01

Die in diesem Reglement vorkommende männliche Form für natürliche Personen gilt auch für Frauen und umgekehrt.

2.02

Im vorliegenden Reglement haben die unten stehenden Begriffe folgende Bedeutung:

Ausrichterverband

Der Verband, der ein Qualifikationsspiel organisiert.

Bildmaterial des Verbands

Im Zusammenhang mit allen teilnehmenden Verbänden Namen, Spitznamen, Symbole, Embleme, Logos, Marken, Bezeichnungen sowie Farben und Designs der Spielkleidung (mit oder ohne Angabe zum Trikothersteller) eines bestimmten Verbands (und seiner Mannschaft), aber unter Ausschluss von Bildern individueller Spielerinnen des betreffenden Verbands.

Datenrechte

Recht, Statistiken und andere Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zusammenzustellen und zu verwerten.

Doping

Verstoß gegen eine oder mehrere Antidoping-Vorschriften gemäß UEFA-Dopingreglement.

Host Broadcaster (HB)

Medienproduktionsteam (einschließlich offizieller Broadcasting-Partner), das unter anderem für die multilaterale TV-Produktion, die Medienpromotion und die Berichterstattung zum Wettbewerb verantwortlich ist (Bezeichnungen wie „internationale Medien“, „Medienvertreter“ usw. schließen den Host Broadcaster ein).

Kommerzielle Rechte

Alle kommerziellen Rechte und Möglichkeiten am und im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, einschließlich Medienrechten, Marketingrechten und Datenrechten.

Marketingrechte

Recht, im Zusammenhang mit dem Wettbewerb in jeglicher Weise und in allen Medien, unabhängig davon, ob diese heute bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden, alle Arten von Werbung (einschließlich elektronischer und virtueller Werbung), Promotion (einschließlich Ticket-Promotion), Unterstützung, Public Relations, Marketing, Merchandising, Lizenzierung, Franchising, Sponsoring, Hospitality, Konzessionen, Reisen und Tourismus, Publikationen, Einzelhandel und alle anderen kommerziellen Assoziierungsrechte und -möglichkeiten, bei denen es sich nicht um Medien-, Promotion- oder Datenrechte handelt, zu verwerten.

Medienrechte

Recht, digitale, audiovisuelle, visuelle und/oder Audio-Berichterstattung zum Wettbewerb jederzeit, einschließlich für den Live- und/oder zeitversetzten Empfang, überall auf der Welt in jeglicher Weise und in allen Medien, unabhängig davon, ob diese heute bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden, zu produzieren, zu vertreiben und über lineare Mediendienste oder auf Video-on-Demand-Basis auszustrahlen (einschließlich aller Formen der Distribution über Fernsehen, Radio, mobile Geräte und Internet), sowie alle damit zusammenhängenden und/oder verwandten Rechte, einschließlich Rechten für unveränderbare Datenträger (Fixed Media), Downloads und interaktiven Rechten.

Partner

Jegliche Partei, die von der UEFA für die Nutzung der kommerziellen Rechte unter Vertrag genommen wird und somit an der direkten oder indirekten Finanzierung des Wettbewerbs beteiligt ist.

Wettbewerbsbereich

Die gemäß den IFAB-Spielregeln definierte technische Zone und alle Bereiche, die während des Spiels vorrangig von Spielererinnen und Schiedsrichtern sowie Offiziellen und Mitgliedern des Venue-Teams genutzt werden, sowie die offizielle Position des vierten Offiziellen, etwaige zusätzliche Sitze in der Tribüne, der Schiedsrichter-Videobereich (falls VAR zum Einsatz kommt), der Spielertunnel, die Mannschafts- und Schiedsrichterumkleidekabinen, der Notfallraum und die Dopingkontrollstation.

2.03

Im vorliegenden Reglement ist jeder mit „einschließlich“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen Begriffen eingeleitete Satz bzw. Teilsatz erläuternd und schränkt die Bedeutung der vorhergehenden Begriffe nicht ein.