Die Liste der 14 Spielerinnen (Name, Vorname, Trikotname, Verein und Geburtsdatum) sowie Name und Vorname des Cheftrainers müssen online bis 15.00 Uhr MEZ am Tag vor dem ersten Spiel der Mannschaft im Miniturnier ausgefüllt werden. Zwei der aufgeführten 14Spielerinnen müssen Torhüterinnen sein. Zudem müssen die Listen eine Bestätigung des Mannschaftsarztes enthalten, dass alle Spielerinnen die vorgeschriebene medizinische Untersuchung durchlaufen haben. Der Mannschaftsarzt ist allein verantwortlich dafür, dass die medizinischen Untersuchungen der Spielerinnen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist dem UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung vor dem Spiel vorzulegen.
Sollte sich eine auf der endgültigen Liste der 14 Spielerinnen aufgeführte Feldspielerin oder Torhüterin eine schwere Verletzung oder Krankheit zuziehen, so kann sie wie folgt ersetzt werden:
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Eine Feldspielerin darf spätestens drei Stunden vor Beginn des ersten Spiels der Mannschaft im Miniturnier ersetzt werden. Diese ersetzte Spielerin darf nicht mehr am Miniturnier teilnehmen und es darf keine weitere Feldspielerin ersetzt werden.
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Torhüterinnen dürfen jederzeit vor Beginn eines Spiels ersetzt werden.
Die Ersetzung ist nur zulässig, wenn dem UEFA-Spieldelegierten eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorgewiesen wird.
Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.