Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:
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Ist eine der Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf sie durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerin ersetzt werden. Die ersetzte Spielerin wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspielerinnen wird entsprechend reduziert.
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Ist eine der Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Ersatzspielerinnen aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, wird sie vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzspielerinnen entsprechend reduziert.
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Sind alle auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüterinnen körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie unter Vorbehalt der Genehmigung durch die UEFA durch Torhüterinnen ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.
Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage eine entsprechende ärztliche Bescheinigung unterbreiten.
Pro Mannschaft dürfen maximal neun Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. In einem Spiel sind beliebig viele Auswechslungen zulässig. Während Auszeiten sind keine Auswechslungen zulässig.