Falls eine Mannschaft am Vortag des Spiels eine Trainingseinheit in der Spielhalle abhält, muss allen Medienkanälen während mindestens 15 Minuten Zutritt gewährt werden. Wird der Zutritt auf 15 Minuten begrenzt, stellt der Ausrichterverband sicher, dass die Medienvertreter die Halle nach 15 Minuten verlassen und dass alle Kameras ausgeschaltet sind.
Auf Verlangen müssen die Verbände am Tag vor jedem Spiel den Cheftrainer und eine Spielerin für Interviews mit dem Host Broadcaster und den wichtigsten audiovisuellen Rechteinhabern auf den Gebieten der betreffenden Verbände zur Verfügung stellen.
Jeder Verband muss den Medien am Vortag des Spiels auf Anfrage seinen Cheftrainer und mindestens eine Spielerin zur Verfügung stellen. Je nach Anzahl der anwesenden Medienvertreter kann diese Medienaktivität in Form einer Medienkonferenz oder in einem weniger strukturierten Format stattfinden. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat der Verband die Möglichkeit, ihn für diese Medienaktivität vor dem Spiel durch den Trainerassistenten zu ersetzen. Die Medienaktivitäten vor dem Spiel sind von den Verbänden so anzusetzen, dass die Medien an beiden teilnehmen können.
Jede Mannschaft muss den Medien nach dem Spiel ihren Cheftrainer zur Verfügung stellen. Je nach Anzahl der anwesenden Medienvertreter kann diese Medienaktivität in Form einer Medienkonferenz oder in einem weniger strukturierten Format stattfinden. Diese muss spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Ist ihr Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat die Mannschaft die Möglichkeit, ihn für die Interviews nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen. Der Ausrichterverband ist verpflichtet, die nötige technische Einrichtung zur Verfügung zu stellen.
Nach dem Spiel wird eine Gemischte Zone eingerichtet, um Reportern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews zu bieten. Dieser Bereich befindet sich in der Nähe des Spielfelds und der Mannschaftsumkleidekabinen und ist nur für Trainer, Spielerinnen und Medienvertreter zugänglich.
Jede Mannschaft muss mindestens drei Spielerinnen, die am Spiel teilgenommen haben, abstellen, damit in jedem Bereich der Gemischten Zone auf Anfrage Interviews geführt werden können.
Auf dem Spielfeld und in dessen unmittelbarer Nähe sind Interviews vor und während des Spiels verboten.
Interviews vor dem Spiel, während der Halbzeitpause und nach dem Spiel können wie folgt in der Halle geführt werden. Zeit und Ort müssen jeweils im Voraus von der UEFA und der jeweiligen Mannschaft festgelegt werden.
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Der Verband muss seinen Cheftrainer oder eine auf dem Spielblatt aufgeführte Spielerin vor dem Spiel für ein exklusiv auf dieses Spiel bezogenes Interview zur Verfügung stellen. Grundsätzlich wird dieses Interview vom Host Broadcaster und/oder vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des betreffenden Verbands geführt.
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Zusätzliche Interviews vor dem Spiel können mit dem Cheftrainer und Spielerinnen geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.
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Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielerinnen geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.
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Jede Mannschaft muss auf Verlangen eine Spielerin für ein Super-Flash-Interview mit dem Host Broadcaster oder dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber ihres Landes zur Verfügung stellen (wie von der UEFA festgelegt).
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Flash-Interviews finden unmittelbar nach dem Schlusspfiff in einem Bereich zwischen den Teambänken und den Umkleidekabinen statt. Beide Mannschaften sind verpflichtet, audiovisuellen Rechteinhabern auf Anfrage ihren Cheftrainer und mindestens zwei Schlüsselspielerinnen zur Verfügung zu stellen.