Artikel 57 Akkreditierungen und Zugangsrechte - Frauen-Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Frauen-Weltmeisterschaft 2025

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
WFEURO
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
4 December 2023
57.01

Sofern keine Schutznetze die Sicht versperren, können Fotografen in den Bereichen hinter den Werbebanden zwischen dem Tor und den Spielfeldecken arbeiten. Sie dürfen die Seite nur während der Halbzeitpause wechseln oder gegebenenfalls in der Pause vor Beginn der Verlängerung. Fotografen dürfen mit dem Einverständnis des Ausrichters von der Tribüne aus arbeiten, vorausgesetzt, dass sie sich in einem dafür vorgesehenen Bereich aufhalten. Sie dürfen alle Elemente des Spiels fotografieren, d.h. das Aufwärmen der Mannschaften, die Aufreihung der Mannschaften, das Händeschütteln und den Münzwurf, das Spiel an sich und alle Zeremonien nach dem Spiel.

57.02

Zu den Medienkonferenzen nach dem Spiel sind Fotografen bei genügend Platz zugelassen. In der Gemischten Zone oder in Interview-Bereichen darf jedoch nicht fotografiert werden.

57.03

Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen sind die Filmcrew des Host Broadcasters, welche die Aufreihung der Mannschaften vor dem Spiel mit der tragbaren Kamera filmt, und bis zu zwei Kamera-Teams des Host Broadcasters, welche die Mannschaften nach dem Schlusspfiff filmen. Dasselbe gilt für den Tunnelbereich und die Umkleidekabinen. Davon ausgenommen sind von der UEFA genehmigte Flash-Interview-Positionen und eine Kamera des Host Broadcasters, welche die folgenden Ereignisse filmt:

  1. Ankunft der Mannschaften (bis zur Umkleidekabine);

  2. Spielerinnen im Tunnel vor dem Spiel;

  3. Rückkehr der Spielerinnen auf den Platz zu Beginn der zweiten Halbzeit.

57.04

Als Medienvertreter dürfen nur eine beschränkte Anzahl von Fotografen, Kameraleuten und das für die Produktion erforderliche Personal der audiovisuellen Rechteinhaber, die allesamt über eine entsprechende Innenraumakkreditierung verfügen müssen, den Bereich zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauertribünen betreten.

57.05

Der Zutritt zu den Mannschaftsumkleidekabinen ist Medienvertretern vor, während und nach dem Spiel verboten.

57.06

Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses der jeweiligen Mannschaft dürfen der Host Broadcaster sowie die UEFA die Umkleidekabinen der Mannschaften vor dem Spiel betreten, um die Trikots und die Ausrüstung der Spielerinnen zu filmen. Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses der jeweiligen Mannschaft dürfen der Host Broadcaster und/oder der wichtigste audiovisuelle Rechteinhaber zudem in den Umkleidekabinen der Mannschaften einen kurzen Beitrag mit ihrem Chefreporter oder -moderator filmen. Jeder zusätzliche Zugang zu den Umkleidekabinen für Medienvertreter (z.B. Siegesfeier) ist mit der entsprechenden Mannschaft im Voraus abzusprechen.

57.07

Für je eine Filmcrew pro Mannschaft ist eine Position in der Haupttribüne vorzusehen, von der aus Filmaufnahmen für technische Zwecke gemacht werden können. Im Allgemeinen sollten die Filmcrews eine zentrale Position oder eine zwischen den Mannschaften und dem lokalen Medienverantwortlichen abgesprochene Position erhalten.