Artikel 58 Grundsätze für alle Medien - Frauen-Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Frauen-Weltmeisterschaft 2025

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
WFEURO
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
4 December 2023
58.01

Medienausrüstung und -personal dürfen die Schiedsrichter, Spielerinnen oder Trainer weder verwirren noch deren Sicht oder Bewegungsfreiheit behindern oder stören.

58.02

Alle Medienvertreter müssen die Bedürfnisse von Berufskollegen respektieren. Beispielsweise müssen angemessene Positionen für Fotografen neben den Kameras von audiovisuellen Rechteinhabern hinter den Werbebanden geschaffen werden (grundsätzlich hinter beiden Toren), und die Arbeitsbereiche der Medienvertreter dürfen während des Spiels nicht von Technikern der audiovisuellen Rechteinhaber oder von Fotografen gestört werden.

58.03

Die Medien müssen die Bedürfnisse von Spielerinnen und Trainern respektieren. Interviews dürfen nur in Bereichen durchgeführt werden, welche die UEFA festgelegt und bewilligt hat. Reporter dürfen Spielerinnen oder Trainer nicht während des Spiels um Interviews oder Kommentare bitten.

58.04

Medienausrüstung und -personal sollten die Sicht der Zuschauer auf das Spielfeld nicht beeinträchtigen. Es sollten keine Aufnahmen von Zuschauern in einer Art und Weise gemacht werden, die gefährliche Aktionen provozieren könnte.

58.05

Medienausrüstung und -personal müssen so positioniert werden, dass sie keinerlei Gefahr für Spielerinnen oder das Schiedsrichterteam darstellen. Das Spielfeld selbst muss stets von Kameras, Kabeln und Medienpersonal freigehalten werden.