Artikel 46 Genehmigung der Spielkleidung - Futsal-WM-Qualifikation

Reglement des europäischen Qualifikationswettbewerbs zur FIFA-Futsal-Weltmeisterschaft 2024

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal-WM-Qualifikation
ft:locale
de-DE
Edition
2022-24
Enforcement Date
16 August 2022
46.01

Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.

46.02

Die teilnehmenden Verbände müssen eine Spielkleidung verwenden, die vorab von der UEFA-Administration genehmigt wurde. Ein Muster jeglicher neuer Spielkleidung ist der UEFA-Administration spätestens zwei Wochen vor der geplanten Verwendung zur Genehmigung vorzulegen.