Die Flutlichtanlage sollte so konzipiert sein, dass sie keine physiologische oder psychologische Blendung in einem Umfang verursacht, der für die Bevölkerung vor Ort störend wirken könnte. Insbesondere ist darauf zu achten, dass es nicht zur Beeinträchtigung von Verkehrsteilnehmern auf den umliegenden Straßen kommt.