Wenn die Beleuchtung über eine 4-Mast-Anlage mit der bei Eckmasten üblichen, gruppierten Leuchtenanordnung erfolgt, sollten sich die (Gitter- oder Rohr-)Masten außerhalb eines 15°-Bereichs beiderseits der Torauslinie befinden (siehe Grafik oben).
Große Anordnungen mit zahlreichen Leuchten blenden stärker und sollten deshalb in diesen Bereichen nicht zum Einsatz kommen. Als „große Anordnungen“ gelten in diesem Zusammenhang eine mehr als zweireihige Anordnung mit jeweils mehreren Leuchten pro Reihe.