Die Stromzufuhr für die Flutlichtanlage muss verlässlich gewährleisten, dass Spiele und TV-Übertragungen ohne Unterbrechungen, die länger dauern als für die entsprechende Wettbewerbskategorie zulässig, fortgesetzt werden können. Es muss eine geeignete Notstromversorgung für den Fall eines Ausfalls der Hauptstromversorgung gewährleistet sein. Die UEFA verlangt für alle Stadien eine Überprüfung der Stromversorgung. Bei Stadionneubauten wird empfohlen, dass die Stromversorgung so ausgelegt wird, dass sie den Anforderungen der jeweiligen UEFA-Beleuchtungsklasse entspricht.
Die UEFA hat daher drei Flutlicht-Stromversorgungsklassen (FPSL A-C) festgelegt, wobei FPSL A und FPSL B über zwei Optionen – eine für HID- und eine für LED-Anlagen – verfügen. Grundsätzlich liegt jeder FPSL ein spezifischer elektrischer Aufbau zugrunde bzw. eine spezielle Technologie, mit der das geforderte Niveau erreicht werden kann. Dabei ist zu beachten, dass FPSL B für HID-Anlagen (der wohl üblichste Aufbau für die Flutlicht-Stromversorgung in Stadien) mehrere Beleuchtungsklassen und Wiederherstellungsfristen umfasst, entsprechend den in den verschiedenen UEFA-Wettbewerben bzw. -Spielen geforderten Beleuchtungsklassen.
Die UEFA-Kategorien FPSL A und FPSL B für LED-Anlagen wurden entwickelt, um dem unmittelbaren Hochfahren von LED-Leuchten von Null auf volle Leistung Rechnung zu tragen. Sie gewährleisten eine kontinuierliche Spielfeldbeleuchtung mit minimaler Unterbrechungszeit.
Die jeweilige Flutlicht-Stromversorgungsklasse ergibt sich aus den Anforderungen für den betreffenden UEFA-Wettbewerb und kann der Übersicht über die Beleuchtungsklassen bei UEFA-Wettbewerben in Überblick über die Beleuchtungsklassen bei UEFA-Wettbewerben des vorliegenden Handbuchs entnommen werden. Übersicht über die Stromversorgungsklassen (FPSL)
Die spezifischen FPSL-Anforderungen für die einzelnen UEFA-Beleuchtungsklassen sind untenstehend aufgeführt.