Der Lizenzbewerber muss gewährleisten, dass mindestens die folgenden Nachwuchsmannschaften zu seiner rechtlichen Einheit, zu einer anderen im Berichtskreis enthaltenen rechtlichen Einheit oder zu einem seiner rechtlichen Einheit angeschlossenen Klub gehören:
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mindestens vier Nachwuchsmannschaften der Altersklassen von 10 bis 21 Jahren;
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mindestens eine U10-Mannschaft oder eine organisierte Fußballaktivität für Kinder unter zehn Jahren.
Alle Nachwuchsmannschaften mit Ausnahme der Altersklassen unter 10 Jahren müssen an offiziellen Wettbewerben oder Programmen teilnehmen, die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene stattfinden und vom UEFA-Mitgliedsverband anerkannt sind.