Artikel 33 Stadion für UEFA-Klubwettbewerbe - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
33.01

Der Lizenzbewerber muss für die UEFA-Klubwettbewerbe über ein Stadion verfügen, das sich auf dem Gebiet des UEFA-Mitgliedsverbands befindet und vom UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement genehmigt wurde.

33.02

Sofern der Lizenzbewerber nicht Eigentümer eines Stadions ist, muss er einen schriftlichen Vertrag mit den Eigentümern des Stadions oder der Stadien vorlegen können, das/die er nutzen wird.

33.03

Es muss garantiert sein, dass das Stadion / die Stadien für sämtliche Heimspiele des Lizenzbewerbers in UEFA-Wettbewerben während der gesamten lizenzierten Spielzeit benutzt werden kann / können.

33.04

Das Stadion muss / Die Stadien müssen die Mindestanforderungen aus dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement erfüllen und mindestens der Stadionkategorie 2 der UEFA angehören.