Artikel 39 Arzt - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
39.01

Der Lizenzbewerber muss mindestens einen Arzt eingesetzt haben, der für die medizinische Betreuung in Spiel und Training sowie für die Doping-Prävention verantwortlich ist.

39.02

Der Arzt muss über eine Zulassung der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden verfügen.

39.03

Der Arzt muss ordnungsgemäß beim UEFA-Mitgliedsverband oder bei seiner ihm angeschlossenen Liga registriert sein.