Der Lizenzbewerber muss mindestens einen Arzt oder Physiotherapeuten eingesetzt haben, der von den zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden anerkannt wird und für die medizinische Betreuung der Nachwuchsmannschaften zuständig ist.
Der Lizenzbewerber muss mindestens einen Arzt oder Physiotherapeuten eingesetzt haben, der von den zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden anerkannt wird und für die medizinische Betreuung der Nachwuchsmannschaften zuständig ist.