Der Lizenzbewerber muss einen Verantwortlichen im Bereich Fußball und soziale Verantwortung eingesetzt haben, der für die Umsetzung der Richtlinien und Maßnahmen im Bereich Fußball und soziale Verantwortung gemäß der UEFA-Strategie für nachhaltigen Fußball 2030 und den einschlägigen UEFA-Richtlinien zuständig ist.