Artikel 47 Cheftrainer der ersten Mannschaft - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
47.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Cheftrainer eingesetzt haben, der vom entsprechenden UEFA-Mitgliedsverband als Cheftrainer bestätigt und für folgende Angelegenheiten der ersten Mannschaft zuständig ist:

  1. Auswahl der Spieler;

  2. Taktik und Training;

  3. Betreuung der Spieler und des technischen Personals in der Umkleidekabine und der Technischen Zone vor, während und nach den Spielen;

  4. Pflichten im Zusammenhang mit den Medien (Medienkonferenzen, Interviews usw.).

47.02

Der Cheftrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:

  1. gültige UEFA-Pro-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe unterzeichnet hat;

  2. gültige UEFA-Pro-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe nicht unterzeichnet hat;

  3. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oder b) oben entspricht.