Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Trainer eingesetzt haben, der dem Cheftrainer in allen fußballerischen Angelegenheiten der ersten Mannschaft assistiert.
Der Trainerassistent muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:
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gültige UEFA-A-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe unterzeichnet hat;
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gültige UEFA-B-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe nicht unterzeichnet hat;
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gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oder b) oben entspricht.