Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Torwarttrainer eingesetzt haben, der dem Cheftrainer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Torwarttraining der ersten Mannschaft assistiert.
Der Torwarttrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:
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höchste verfügbare gültige UEFA-Torwarttrainer-Lizenz in Übereinstimmung mit dem Mitgliedschaftsstatus des Lizenzgebers (bzw. seines Mitgliedsverbands) in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention;
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gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oder b) oben entspricht.