Artikel 50 Leiter des Nachwuchsförderprogramms - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
50.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Leiter des Nachwuchsförderprogramms eingesetzt haben, der für den Ablauf des Tagesgeschäfts und für die technischen Aspekte des Nachwuchsbereichs verantwortlich ist.

50.02

Der Leiter des Nachwuchsförderprogramms muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:

  1. gültige UEFA-Elitejunioren-A-Lizenz;

  2. gültige UEFA-A-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe unterzeichnet hat;

  3. gültige UEFA-B-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe nicht unterzeichnet hat;

  4. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a), b) oder c) oben entspricht.