Der Lizenzbewerber muss für jede zu lizenzierende Nachwuchsmannschaft mindestens einen qualifizierten Trainer eingesetzt haben, der in allen fußballerischen Angelegenheiten für diese Nachwuchsmannschaft verantwortlich ist.
Mindestens drei Nachwuchs-Cheftrainer müssen jeweils mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:
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gültige UEFA-Elitejunioren-A-Lizenz;
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gültige UEFA-A-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe unterzeichnet hat;
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gültige UEFA-B- oder UEFA-Elitejunioren-B-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe nicht unterzeichnet hat;
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gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a), b) oder c) oben entspricht.
Die anderen Nachwuchstrainer müssen über die vom UEFA-Mitgliedsverband festgelegte Mindestqualifikation verfügen.