Artikel 52 Torwarttrainer der Nachwuchsmannschaften - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
52.01

Der Lizenzbewerber muss mindestens einen qualifizierten Torwarttrainer eingesetzt haben, der dem Nachwuchs-Cheftrainer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Torwarttraining im Nachwuchsbereich assistiert.

52.02

Der Torwarttrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband herausgegeben wurden:

  1. zweithöchste verfügbare gültige UEFA-Torwarttrainer-Lizenz gemäß der Mitgliedschaft des Lizenzgebers (bzw. seines Mitgliedsverbands) in der UEFA-Trainerkonvention;

  2. gültige nationale Torwarttrainer-Lizenz;

  3. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, der in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wird und der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oben entspricht.