Der Lizenzbewerber muss mindestens einen qualifizierten Torwarttrainer eingesetzt haben, der dem Nachwuchs-Cheftrainer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Torwarttraining im Nachwuchsbereich assistiert.
Der Torwarttrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband herausgegeben wurden:
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zweithöchste verfügbare gültige UEFA-Torwarttrainer-Lizenz gemäß der Mitgliedschaft des Lizenzgebers (bzw. seines Mitgliedsverbands) in der UEFA-Trainerkonvention;
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gültige nationale Torwarttrainer-Lizenz;
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gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, der in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wird und der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oben entspricht.