Das gesamte administrative, technische, medizinische und Sicherheitspersonal sowie Dienstleistungsanbieter, die eine Funktion gemäß Artikel 36 bis Artikel 52 ausüben, müssen über schriftliche Verträge mit dem Lizenzbewerber (bzw. einem anderen Unternehmen in der rechtlichen Konzernstruktur des Lizenzbewerbers) in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung verfügen.
Der Lizenzbewerber muss sicherstellen, dass die Verträge aller Trainer den einschlägigen Bestimmungen des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern entsprechen.