Das Monitoring-Verfahren beginnt mit der Einreichung der Liste der Lizenzentscheide bei der UEFA durch den Lizenzgeber und endet am Ende der lizenzierten Spielzeit.
Das Monitoring-Verfahren besteht mindestens aus den folgenden Schritten:
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Übermittlung der Anforderungen an die Monitoring-Unterlagen an den Lizenzgeber und den Lizenznehmer;
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Rückgabe der erforderlichen ausgefüllten Monitoring-Unterlagen durch den Lizenznehmer an den Lizenzgeber;
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Beurteilung und Bestätigung der Vollständigkeit aller Monitoring-Unterlagen des Lizenznehmers durch den Lizenzgeber;
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Übermittlung der bestätigten Monitoring-Unterlagen durch den Lizenzgeber an die UEFA;
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Beurteilung der Monitoring-Unterlagen durch die UEFA-Administration und die FKKK;
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gegebenenfalls Anforderung weiterer Angaben durch die UEFA-Administration oder die FKKK;
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Entscheidung durch die FKKK gemäß den entsprechenden Bestimmungen des vorliegenden Reglements und der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs.
Die UEFA teilt den Lizenzgebern rechtzeitig die Fristen für die Einreichung der bestätigten Monitoring-Unterlagen an die UEFA mit.